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Willkommen

auf unserer Homepage !

Hier finden Sie Informationen zu unseren Turnterminen und Veranstaltungen sowie allgemeine Informationen über den Verein.

Ausserdem haben Sie hier die Möglichkeit, Kommentare bzw. Wünsche und Anregungen an uns zu schicken.
Bitte beachten Sie auch unsere Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hexental.

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>>>  !! Die neuen Turntermine 2022/23 stehen !! <<<

Die Kinder- und Jugendgruppen starten wieder in der 2.Schulwoche, ab 19.September. 

Neben unseren Klassikern haben wir insbesondere für die Schulkinder das --> Turnprogramm neu gestaltet. <--

Herzlich willkommen im neuen Turnjahr.

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>>>  Während der Schulferien ruht der Sportbetrieb.  <<<

Liebe Turnerinnen und Turner, wie immer setzen wir den regelmäßigen Sportbetrieb aus während der Ferien, also vom 28.Juli bis Mitte September 2022.

Wann und wie es nach den Sommerferien weitergeht, erfahrt ihr gegen Ende der Ferien im Amtsblatt, über Aushänge an der Vereinstafel / über Schule und Kindergarten und natürlich auch hier auf der Homepage.

Wir wünschen euch

einen schönen, erholsamen und bewegungsreichen Sommer 2022

und freuen uns auf ein Wiedersehen im September.

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28.Juli 2022 - Das "STADTRADELN" ist beendet: 

Das TSV-Team hat 3.252 Kilometer auf dem Rad zurückgelegt,

was einer CO2-Einsparung von 501 KG gleichgesetzt wird.

Wir bedanken uns bei allen, die beim Stadtradeln teilgenommen haben

und - hier für den TSV, aber letztendlich für uns alle - mitgeradelt sind!

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Liebe Mitglieder,

egal ob mit der Familie gemütlich entlang der Dreisam oder mit Freunden steil den Schauinsland hinauf,  Rad fahren macht gute Laune und schont die Umwelt. Und genau da setzt das Klima-Bündnis "Stadtradeln" an:

"STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest."

https://www.stadtradeln.de/horben

Die Gemeinde Horben hat sich dieses Jahr ebenfalls angemeldet, der Aktionszeitraum hat bereits am 07.07 begonnen und dauert bis zum 27.07. Mitmachen kann JEDER! Alles was man braucht ist ein funktionierendes Fahrrad. Ob morgens auf dem Weg zur Arbeit, mittags zum Treffen mit Freunden oder eine abendliche Sporteinheit. Hauptsache das Rad rollt.

Die Teilnahme ist einfach: entweder die Strecke per GPS in der App mittracken lassen oder einfach die gefahrenen Kilometer in der App oder im Web eintragen. Geradelte Kilometer können auch nachträglich eingetragen werden.

Mittlerweile haben sich schon einige Gruppen gebildet, auch der TSV ist dabei. Wir vom Vorstand fänden es klasse, wenn wir weitere Mitradler unter unseren Mitgliedern oder im Verein verbundener Personen begeistern können, sich unserer Gruppe anzuschließen. Oder einer anderen Gruppe. Oder ihr bildet eine eigene Gruppe.

Hauptsache ihr habt Spaß beim Radeln!

Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand des TSV Horben

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 Wir wollen nach den Sommerferien, voraussichtlich im Oktober, einen neuen ZUMBA - Kurs starten.
Dieser wird ab Mitte/ Ende Juli beworben.
Gerne könnt ihr Werbung für Zumba in Horben machen, damit sich genügend Interessierte finden, so dass der Kurs anlaufen kann.
 
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Änderungen der CORONA-Regeln zum 3.April 2022:

Die bisherige Corona-Verordnung Sport wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen ist damit zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, wird aber weiterhin generell empfohlen (§ 2 CoronaVO).

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Veränderungen der CORONA-Regeln ab 19.März 2022:

Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Für die Sportausübung beim Trainings- und Übungsbetrieb gilt weiterhin die 3G-Regel: geimpft - genesen - getestet (gilt für "Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionspersonal")

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Veränderungen der CORONA-Regeln ab 23.Februar 2022:

In der jetzigen Warnstufe gilt für die Sportausübung beim Trainings- und Übungsbetrieb die 3G-Regel: geimpft - genesen - getestet (gilt für "Sportlerinnen und Sportler sowie Funktionspersonal")

> unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht
> Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren: ohne Nachweispflicht; in den Ferien in geschlossenen Räumen: 3G

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Veränderungen der CORONA-Regeln ab 28.Januar 2022:

ab jetzt gilt wieder die 2G-Regel:

Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen

(keine zusätzliche Testpflicht mehr)

Ausgenommen von den Regeln sind aus medizinischen Gründen ungeimpfte Personen, Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie müssen bei Zugangsbeschränkungen negative Antigen-Schnelltests oder einen Schülerausweis vorlegen.

Abseits des Sportbetriebs besteht Maskenpflicht (für Erwachsene FFP2 oder vergleichbar).

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Verschärfungen der CORONA-Regeln ab 27.Dezember 2021:

Maskenpflicht

Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sollen innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. In begründeten Fällen ist auch eine medizinische Maske zulässig. Diese Regelung gilt auch abseits des Sportbetriebs in Sportstätten, es gelten dabei die Ausnahmen der Corona-Verordnung des Landes.

2G+-Regelung

Der Zutritt zu Sportstätten ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (2G+-Regelung), dies gilt entsprechend der Corona-Verordnung nicht für

  1. geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,
  2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
  3. geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  4. Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.
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CORONA-ALARMSTUFE 2: ab 4.Dezember 2021 gilt "2G+":

Für die Teilnahme an Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis UND EIN NEGATIVES TESTERGEBNIS erforderlich.

(Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.)

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Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport zum 27.November 2021:

"Für die Sportausübung auf Sportanlagen im Freien gilt in der neu eingeführten Alarmstufe II 2G"

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! CORONA-Alarmstufe 2 !

ab Mittwoch, den 24.November 2021

In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die 2G-Regel:

Für die Teilnahme an den Sportveranstaltungen in Halle /Bürgersaal ist ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis erforderlich.

(Ausgenommen von den Regeln sind aus medizinischen Gründen ungeimpfte Personen, Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie müssen bei Zugangsbeschränkungen negative Antigen-Schnelltests oder einen Schülerausweis vorlegen.)

> Abseits des Sportbetriebs besteht Maskenpflicht <

(gilt für Erwachsene und Kinder).

(Im Freien gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.)

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

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! CORONA-Alarmstufe !

ab Mittwoch, den 17.November 2021

Für die Teilnahme an den Sportveranstaltungen in Halle /Bürgersaal ist ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis erforderlich.

(Ausgenommen von den Regeln sind aus medizinischen Gründen ungeimpfte Personen, Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie müssen bei Zugangsbeschränkungen negative Antigen-Schnelltests oder einen Schülerausweis vorlegen.)

Abseits des Sportbetriebs besteht Maskenpflicht

(gilt für Erwachsene und Kinder).

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CORONA-Warnstufe seit 03.November 2021

Für die Teilnahme an unseren Sportveranstaltungen in der Halle und im Bürgersaal ist ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder ein negativer Testnachweis (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) erforderlich.

Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind außerdem symptomfreie Personen bis einschließlich 17 Jahre und solche, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

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Einladung
Zur Generalversammlung des TSV Horben e.V. am

Freitag, 19.11.2021 um 19.30 Uhr

im Bürgersaal (Vereinshaus), Dorfstraße 2, sind alle aktiven und passiven Mitglieder sowie sonstige Interessierte recht herzlich eingeladen.

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Seit Montag, den 20.09.2021, läuft wieder unser volles Programm:

Wir freuen uns, Euch/Sie in der neuen Saison wiederzusehen.

 

Der Vorstand

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Am Montag, den 05.07.2021,

haben wir den Turnbetrieb in der Halle wieder aufgenommen. 

>> Hygienekonzept <<

Wir wünschen euch allen wieder

viel Freude und Spaß beim gemeinsamen Sport.

Bei der momentanen Inzidenz gibt es keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl.

Die allgemeine, auch nicht kontaktarme Sportausübung ist möglich.

Es bedarf kein Nachweis über Getestet, Geimpft oder Genesen.

Die Kontaktdaten müssen wie bisher dokumentiert werden.

Die Liste liegt am Eingang der Turnhalle aus, so dass sich jeder Teilnehmende eintragen kann. Handdesinfektionsmittel wird von uns ebenso am Eingang bereitgestellt und sollte vor und nach dem Sport benutzt werden. Es gilt weiterhin in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht sowie im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mind. 1,50 m zu anderen Personen eingehalten werden kann. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.

Während des Sports besteht keine Maskenpflicht.

Wir bitten um Beachtung, dass Personen,  

● die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

● die Symptome eines Atemwegsinfekts, erhöhte Temperatur oder Geruchs-und Geschmacksstörungen aufweisen, NICHT am Turnbetrieb teilnehmen dürfen.

!  Bitte lassen Sie Ihr Kind zu Hause, wenn es krank ist / Symptome zeigt !

 (Mit der Wiederaufnahme des Turnbetriebs in der Halle endet unser Online-Angebot.)

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22.März 2021

"Athletik- u. Cross-Training" und "Rückenpower" online

Die Resonanz auf unseren ersten Online-Versuch letzten Mittwoch war rundum positiv; es war schön, sich wieder - zumindest am Bildschirm - zu treffen und zusammen zu trainieren.

Hier die Zugänge für unsere ZOOM Sportstunden:

TSV Horben lädt seine Mitglieder zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.
 
Thema: Athletik- u. Cross-Training mit Hussein 
mittwochs, ab 24.03.21, um 19:00

https://us02web.zoom.us/j/85211725865?pwd=QkxnVklKcDhvQzRGZVZXSFRwUlJjUT09
 
Meeting-ID: 852 1172 5865
Kenncode: 157542
 
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TSV Horben lädt seine Mitglieder zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.
 
Thema: Rückenpower mit Maritta
donnerstags, ab 25.03.2021, um 18:30 Uhr, Einwahl ab 18:10 Uhr
 
 

14.März 2021

Für unsere Erwachsenen-Gruppen starten wir diese Woche ein Angebot im Online-Format.

(TSV-Mitglieder erhalten die Details / Zugangsdaten automatisch per Email.)


11.Januar 2021 / 03.März 2021

Infolge der aktuellen Corona-Verordnungen bleibt der

Turnbetrieb bis auf weiteres komplett eingestellt.


30. November 2020

Auf behördliche Anordnung muss unser Turnbetrieb leider weiterhin bis 20.12.2020 eingestellt bleiben.

Nach den Ferien, am 11. Januar 2021, hoffen wir den Turnbetrieb wieder aufnehmen zu können. Wir werden hierzu rechtzeitig informieren. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2021.

Der Vorstand

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29. Oktober 2020

Infolge der aktuellen Corona-Verordnungen

wird der

Turnbetrieb im November 2020

komplett eingestellt.

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Auch die für

den 10.11.2020 angekündigte

GENERALVERSAMMLUNG

muß leider abgesagt werden. 

Wir beabsichtigen,

sie baldmöglichst nachzuholen.

Der Vorstand
 
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06. Juli 2020

Wie in der gestrigen Mitglieder-Rundmail mitgeteilt,
nehmen wir ab dem 06.Juli 2020
unter der Vorgabe des Corona-Hygienekonzepts

den regelmäßigen Turnbetrieb wieder auf.

Personen,

--> die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder 

--> die Symptome eines Atemweginfekts, erhöhte Temperatur oder Geruchs- und Geschmacksstörungen aufweisen,

dürfen NICHT am Turnbetrieb teilnehmen.

!  Bitte lassen Sie Ihr Kind zu Hause, wenn es krank ist / Symptome zeigt !

Der Vorstand
 
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13. Juni 2020

Ab dem 14.Juni 2020 ist in der Halle

ein eingeschränkter Turnbetrieb wieder möglich.

Der eingeschränkte "Re-Start" gilt leider
vorerst nur für die 4 Erwachsenengruppen.
 
Wann die Kinder- und Jugendgruppen wieder starten dürfen,
ist abhängig von der Landesverordnung Baden-Württemberg.
 
Der Vorstand
 
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16.Mai 2020 
Auch nach den Lockerungen vom 11.Mai muß der geregelte Turnbetrieb weiterhin ausgesetzt bleiben. 
Der Vorstand
 
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17.April 2020

Der Turnbetrieb muß auch nach dem 19.April bis auf weiteres ausgesetzt bleiben. 
Der Vorstand
 
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09.April 2020
 

Wir verfolgen aufmerksam die aktuellen Entwicklungen,

besprechen und entscheiden das weitere Vorgehen (den Umständen angepasst per Videokonferenz)

und halten Sie hier auf der Homepage, auf der Vereinstafel und im Amtsblatt auf dem Laufenden.
 
Der Vorstand
 
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13. März 2020

!!! Generalversammlung abgesagt / Turnbetrieb eingestellt !!!

Die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat auch für uns oberste Priorität.

Wir folgen den Handlungsempfehlungen der zuständigen Behörden und stellen ab Montag, den 16. März 2020, bis vorerst Sonntag, den 19. April 2020 den TURNBETRIEB komplett ein.

Auch die für den 27. März 2020 angekündigte GENERALVERSAMMLUNG wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ob der Turnbetrieb nach dem 19.April 2020 wiederaufgenommen werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung und den Empfehlungen der zuständigen Behörden ab.

Der Vorstand 

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Übungsleiter gesucht

Wir suchen Erwachsene (ab 18 Jahren) zur Verstärkung unseres Übungsleiter-Teams.

Was Du mitbringen musst, sind:
Zeit und Lust, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten
(einmal wöchentlich eine Stunde; keine Kurse während der Schulferien)
Wir bieten Dir dafür:
Bezahlung nach Qualifikation
Ausbildung zum Übungsleiter/zur Übungsleiterin, Fortbildungskurse
Erste-Hilfe-Kurs, Zeugnis

Interessiert?
Dann melde Dich doch per Email oder persönlich bei uns ! Wir freuen uns immer über Verstärkung und neue Ideen.


 

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